Salzburger soll Männer zu Mord angestiftet haben: Urteil

Weil ein 46-jähriger Salzburger den Nebenbuhler seiner Frau von insgesamt drei beauftragten Männern zunächst zusammenschlagen und dann umbringen lassen wollte, hat er sich am Mittwoch bei einem Prozess in Salzburg wegen versuchter Anstiftung zur schweren Körperverletzung und zum Mord verantworten müssen. Der offenbar geständige Mann wurde zu sechs Jahren unbedingter Haft nicht rechtskräftig verurteilt.

Verteidiger Kurt Jelinek sprach von einer "emotionalen Achterbahn", die der bisher unbescholtene Angeklagte während der On-off-Beziehung mit seiner Frau erlebt und die ihn schließlich in einen psychischen Ausnahmezustand versetzt habe. Er habe sich von dem Liebhaber seiner Frau, der ein guter Freund gewesen sei, hintergangen gefühlt und ihm deshalb eine Abreibung verpassen wollen. "Es war eine Mischung aus Kränkung, Enttäuschung, Wut, Demütigung und Zorn."

Nebenbuhler "die Arme und Beine brechen"

Trotz der Scheidung im April 2016 soll das Ex-Ehepaar im Sommer mit seinen zwei Kindern nach Kroatien auf Urlaub gefahren sein. Den Schweden-Urlaub, den der Freund der Frau für sie und die Kinder gebucht hatte, soll die Frau wieder abgesagt haben. Um dem Liebhaber eins auszuwischen, beauftragte der Angeklagte offenbar bereits im März 2016 einen tschetschenischen Kunden seines Unternehmens, dem Nebenbuhler für 10.000 Euro "die Arme und Beine zu brechen", wie Staatsanwalt Robert Holzleitner erklärte.

"Der muss jetzt weg"

Der Tschetschene kam allerdings bei einem Autounfall ums Leben. Der Salzburger soll dann einen weiteren Tschetschenen ersucht haben, den Auftrag auszuführen, und soll ihm noch zusätzlich 7.000 Euro gegeben haben. Als die Frau nach dem Kroatien-Urlaub zu dem Nebenbuhler zurückgekehrt war, habe der Angeklagte den Beauftragten täglich mit zahlreichen SMS hartnäckig dazu gedrängt, den Mann zu töten. "Der muss jetzt weg, plattgemacht, erledigt werden", war laut Holzleitner in den SMS-Nachrichten zu lesen.

Verdeckter Polizist mit Mord beauftragt

Doch dem Tschetschenen war die Sache zu heiß. Er ging zur Polizei. Im Oktober 2016 stellte er dem Salzburger einen verdeckten Ermittler als neuen Interessenten für den Auftrag vor. Nachdem der 46-Jährige offenbar den Polizisten mit der Ermordung des Nebenbuhlers beauftragt hatte, wurde er am 18. Oktober 2016 festgenommen und anschließend in Untersuchungshaft genommen. "Ja, ich bin schuldig. Es tut mir sehr leid. Gott sei Dank ist niemand getötet worden", sagte der Angeklagte reuevoll zur Vorsitzenden des Geschworenen-Gerichtes, Richterin Bettina Maxones-Kurkowski.

Teilschmerzensgeld von 500 Euro

Mittlerweile hat die Ex-Frau des Angeklagten die Beziehung zu dem Nebenbuhler beendet. Sie besucht den Angeklagten regelmäßig im Gefängnis und ist am Mittwoch auch zur Verhandlung gekommen. Opfer-Anwalt Stefan Rieder forderte ein symbolisches Teilschmerzensgeld in Höhe von 500 Euro für ihren damaligen Liebhaber, das von der Verteidigung auch bezahlt wurde.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Alle acht Geschworenen erkannten den Salzburger für schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil der Staatsanwalt keine Erklärung abgegeben hat. Der reumütig geständige Angeklagte nahm nach Rücksprache mit seinen Verteidigern Kurt Jelinek und Hans-Peter Bauer das Urteil an. Die außerordentliche Strafmilderung, die der Salzburger erhalten hatte, basierte auf den überwiegenden Milderungsgründen und die günstige Zukunftsprognose des Mannes. Der Strafrahmen betrug in diesem Fall zehn bis 20 Jahre oder lebenslang.

Bild: Youtube

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