Pole in Salzburg in U-Haft: Millionenbetrug mit Phishing-SMS im Hintergrund

Das Landeskriminalamt Oberösterreich führt seit längerem einen Sammelakt gegen eine international agierende Tätergruppe, die seit Monaten österreichweit massenhaft sogenannte Phishing-SMS versendet und damit bis dato einen Schaden von zwei Millionen Euro verursacht haben soll. Auch in Salzburg sitzt nun ein mutmaßlicher Mittäter in U-Haft.

Der Modus operandi der Täter: Über vorwiegend österreichische Mobiltelefonnummern (bei den Anbietern werden zu bestehenden Vertragsnummern elektronische SIM-Karten/eSIM bestellt) gingen gleich 1,2 Millionen SMS, über die Bankdaten ausgespäht werden sollen, an die (potenziellen) Opfer. Durch fingierte Behauptungen (z.B. Finanzamtschulden, angeblicher Erhalt einer Geldrückzahlung) werden die Opfer über einen Link auf eine gefakte Bank-Website geleitet, die jener der echten Bank täuschend ähnlich sieht. Dort eingegebene Bankdaten werden auf den Handys der Täter gespeichert - mit der so erhaltenen Berechtigung auf Zugriff zum Bankaccount via Handy werden dann von Mitgliedern der Täterorganisation etwa Behebungen an Bankomaten getätigt.

Bisland österreichweit 44 mutmaßliche Täter eruiert, sieben sitzen in Haft

Im Zuge bisheriger Ermittlungen wurden schon 44 Täteridentitäten eruiert, sieben Beschuldigte sind in Haft. Es handelt sich demnach oft um Täter arabischer oder osteuropäischer Abstammung, die in den Niederlanden leben. Ein mutmaßlicher Täter, ein Pole (23), sitzt seit kurzem in der Justizanstalt Salzburg in U-Haft. Der offenbar in den Niederlanden einschlägig vorbestrafte Mann (Verteidiger: Rechtsanwalt Kurt Jelinek) wurde Mitte September in der Stadt Salzburg bei Bankomatbehebungen via Handy mit ausgespähten Daten mehrerer Opfer auf frischer Tat ertappt. Zwei damals bei ihm befindliche weitere Männer wurden auf freiem Fuß angezeigt. Der Pole soll zudem schon Anfang September mit ausgespähten Daten über derart "geklonte" Handys Geld behoben haben. Die U-Haft über ihn wurde wegen des Haftgrundes der Tatbegehungsgefahr verhängt.

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