Millionenpleite von Salzburger Firma: Prozess gegen den Hauptangeklagten vertagt

Millionenpleite von Salzburger Firma: Prozess gegen den Hauptangeklagten vertagt

Bereits am Dienstag wurde am Landesgericht Salzburg ein mehrtägiger Strafprozess gegen die zwei Geschäftsführer eines Medientechnik-Unternehmens eröffnet, das eine Millionenpleite hingelegt hatte. Im Konkursverfahren wurden letztlich Gläubigerforderungen von 5,6 Millionen Euro festgestellt, die als GmbH geführte Firma wurde 2020 geschlossen.

 

 

 

Den beiden Angeklagten, beide langjährige Geschäftsführer mit je 50 Prozent Gesellschaftsanteil, lastete Staatsanwalt Francesco Obermayr betrügerische Krida, grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen (fahrlässige Krida) und Bilanzfälschung an. Dem hauptangeklagten Ex-Firmenchef, einem Akademiker, warf er zusätzlich schweren Betrug zulasten von Banken mit einem Schaden für die Geldinstitute von insgesamt 4,8 Millionen Euro an. Inkriminierte Tatzeit: 2015 bis 2019.

Was die Kridavorwürfe betrifft, so soll das Duo in Kenntnis der wirtschaftlichen Krise der Firma bzw. ihrer 2017 eingetretenen Zahlungsunfähigkeit grob fahrlässig die Befriedigung etlicher Gläubiger vereitelt haben. Dies taten sie laut Staatsanwalt, indem sie die Geschäftsbücher unrechtmäßig führten sowie die Abschlüsse für mehrere Jahre stark schönten. Seit 2016 seien etwa laufend Erlöse und Forderungen ins Rechnungswesen eingebucht worden, "denen keinerlei Leistung zugrunde lag". Bezüglich des Vorwurfs der betrügerischen Krida soll sich etwa der Hauptangeklagte einen (Firmen-)Schauraum auf seiner privaten Liegenschaft um 612.000 Euro errichten lassen haben. Allein, so Obermayr: 470.000 Euro davon hätten "nicht einer betrieblichen Nutzung, sondern der Befriedigung privater Zwecke gedient".

Besonders massiv der Betrugsvorwurf: Der teilgeständige Hauptangeklagte (Verteidiger: Sebastian Boecker) soll drei Banken falsche Auftragsbestätigungen vorgelegt bzw. ihnen eine falsche Auftragslage vorgegaukelt und sich so Kredite erschlichen haben.

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Im Fall des Hauptangeklagten vertagte die Vorsitzende Richterin des Schöffensenats, Anna-Sophia Geisselhofer, den Prozess zur Einholung eines Gutachtens über die genaue Höhe der Errichtungskosten des Schauraums. Der Zweitangeklagte, ein von RA Kurt Jelinek verteidigter Werkmeister, erhielt wegen fahrlässiger Krida fünf Monate bedingte Haft (rechtskräftig); von den weiteren Vorwürfen wurde er im Zweifel freigesprochen. Er hatte sich im Prozess zwar nicht im Sinne der Anklage schuldig bekannt, jedoch letztlich Verantwortung in dem Sinne übernommen, dass er "nicht hinterfragt und nicht kontrolliert hat, was der Hauptangeklagte gemacht hat", so sein Anwalt.

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