Langjährigen Freund erstochen: 20 Jahre Haft für 34-Jährigen in Salzburg

Erheblich vorbestrafter 34-Jähriger tötete laut Anklage im April 2022 in Parsch einen 33-jährigen langjährigen Freund und Nachbarn mit fünf Messerstichen. Entgegen den Worten seines Verteidigers war der Angeklagte am Dienstag im Prozess zunächst nicht geständig zum Mordvorwurf. Dann bekannte er sich doch schuldig, beantwortete aber keine Fragen mehr. Der 34-Jährige erhielt letztlich 20 Jahre Haft. Nicht rechtskräftig.

Laut Staatsanwältin Karin Sperling hatte der Angeklagte - ein seit Jahren drogensüchtiger gebürtiger Türke - seinen 33-jährigen Bekannten im heftigen Streit am frühen Morgen des 6. April 2022 in dessen Wohnung in einer großen Wohnanlage in Parsch durch fünf Messerstiche getötet. "Der Angeklagte stach insgesamt fünf Mal auf das Opfer ein - ein Mal in den Bauchbereich, zwei Mal in die Brust, in den Kopf und ein Mal in den Rücken. Zudem versetzte er dem Opfer zwei Schläge mit einem Akkubohrer gegen Kopf und Genick. Das Opfer verblutete letztlich infolge der Stichverletzungen", so Sperling zu Beginn des Geschworenenprozesses am Dienstag am Landesgericht.

Der Staatsanwältin zufolge war der 34-Jährige mit österreichischer Staatsbürgerschaft am Abend des 5. April 2022 in psychisch schlechter Verfassung. "Er hatte einen ganzen Mix an Suchtmitteln intus, etwa Kokain, Cannabis und Ersatzdrogen. Und er war erst bei einem anderen Freund gewesen und dann von diesem mit dem Taxi in die Wohnung des späteren Opfers gefahren. Die beiden tranken dort Bier. Am frühen Morgen kam es dann zum heftigen Streit. Da ist der Angeklagte ausgerastet und hat auf seinen Freund eingestochen. Er hielt es dabei zumindest ernstlich für möglich, dass das Opfer durch das Versetzen der wuchtigen Stiche sterben kann", so Sperling.

Angeklagter hatte nach Bluttat selbst den Notruf gewählt

Nach der Bluttat, gegen 6.30 Uhr in der Früh, wählte der nunmehr Angeklagte - er ist in einem anderen Block derselben Wohnanlage gemeldet - damals selbst den Notruf. Laut Anklageschrift gab der bereits 15 Mal gerichtlich verurteilte 34-Jährige am Telefon an, dass er gerade gestochen worden sei. Als die Polizei zum Wohnblock kam, in dem das Opfer wohnte, traf sie auf den Angeklagten. Dieser hatte eine kleinere Stichverletzung im Bereich der Oberlippe. Die Staatsanwältin dazu: "Der Angeklagte behauptete, dass sein 33-jähriger Bekannter mit einem Messer im Badezimmer Suizid verüben habe wollen. Daran habe er ihn aber hindern wollen, worauf ihn der 33-Jährige verletzt habe." Tatsächlich, so Sperling, sei der 33-Jährige schwerstverletzt am Gang nahe seiner Wohnungstür aufgefunden worden. Und trotz notärztlicher Erstversorgung verblutet. "Das Spurenbild am Tatort war völlig unvereinbar mit den Angaben des Angeklagten. Die Verletzungen wurden dem Opfer laut Obduktionsergebnis eindeutig durch fremde Hand zugefügt. Und es gab keinerlei Hinweise auf eine dritte Person am Tatort."

Verteidiger kündigte Geständnis an, das dann (vorerst) nicht kam

RA Kurt Jelinek, Verteidiger des Angeklagten, kündigte in seinem Eröffnungsplädoyer ein Geständnis zur Mordanklage an: "Er wird sich schuldig bekennen. Es passierte im Drogen- und Alkoholrausch - es kam zu einem Streit, der eskalierte. Mein Mandant war aufgrund seines massiven Drogenproblems in seiner Zurechnungsfähigkeit erheblich eingeschränkt."

Bei seiner Vernehmung durch Bettina Maxones-Kurkowski, die Vorsitzende Richterin, sagte der Angeklagte zwar zunächst, dass "er geständig zur Anklage" sei. Dann betonte der 34-Jährige - schon als 16-Jähriger erstmals wegen Gewaltdelikten verurteilt - jedoch: "Wir haben viel Bier getrunken. Es hat ihn (das spätere Opfer, Anm.) dann gestört, dass ich mir einen Joint angezündet habe. Es kam zum Streit, er hat mir mit der Hand einen Schlag versetzt. Ich habe dann mit dem Akkuschrauber, der am Tisch lag, zugeschlagen. Und dann hielt er plötzlich ein Messer in der Hand, das ich ihm zu Boden schlug. Dann griffen wir beide zum Messer und es kam zur Rangelei." Nachsatz des Angeklagten: "Ich wollte ihm nicht wehtun oder ihn schwer verletzen oder gar töten. Ich war wegen der Drogen in einem Ausnahmezustand, sonst wäre das sicher nicht passiert. Ich wollte einfach, dass er aufhört zu schimpfen."

„Mein Mandant bekennt sich schon schuldig zur Mordanklage. Er hatte nur sagen wollen, dass er die Tat nicht vorab geplant hat. Und dass es ihm sehr leid tut.“

Verteidiger Kurt Jelinek ersuchte daraufhin das Gericht um eine Unterbrechung der Verhandlung. Er müsse sich mit seinem Mandanten besprechen, so der Anwalt.

Nach intensiver Unterredung mit seinem Mandanten teilte Jelinek dann mit: "Er bekennt sich schon schuldig zur Mordanklage. Er will einfach sagen, dass er die Tat nicht bereits geplant hat." Im Übrigen, so Jelinek, werde der Angeklagte ab sofort "Verteidigungsrechte wahrnehmen" und keine weiteren Fragen mehr beantworten. Der Angeklagte ergänzte nun noch, dass es ihm sehr leid tue, was er gemacht habe.

Seit vielen Jahren an Drogen gewöhnter Angeklagter zur Tatzeit zurechnungsfähig

Im Anschluss waren Gutachter und Zeugen am Wort. Laut einem neuropsychiatrischen Gutachten war der mehrfach auch schon wegen Drogendelikten verurteilte 34-Jährige zur Tatzeit zwar unter erheblichem Suchtgifteinfluss, aber dennoch zurechnungsfähig.

Hinterbliebenen wurden insgesamt 200.000 Euro Entschädigung zugesprochen

Am Dienstagnachmittag erkannten die Geschworenen den Angeklagten des Mordes schuldig. Das Gericht verurteilte ihn zu 20 Jahren unbedingter Haft. Als mildernd wertete das Gericht das Geständnis und die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten. Zudem wurden der Mutter und den vier Kindern des Opfers, vertreten von Rechtsanwalt Stefan Rieder, jeweils 40.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Der Angeklagte nahm die Strafe an, die Staatsanwältin gab aber keine Erklärung ab - somit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Zurück