Korruptionsjäger greifen weiter Ortschefs an

Wird der Fall um das Maria Almer „Geisterhotel" nun zur Hexenjagd auf die freigesprochenen Bürgermeister? Der Oberstaatsanwalt aus Wien fordert nämlich weiterhin eine Strafe für alle Angeklagten - und legte Berufung ein. Das ist völlig unverständlich. Da werden brave und anständige Leute verfolgt", reagiert Verteidiger Kurt Jelinek mit deutlichen Worten auf die Rechtsmittel der Wirtschafts- und Korruptions­Staatsanwaltschaft in einem aktuellen Kriminalfall. Es geht um die Ortstaxe und um das „Clubhotel Hinterthal". Wie die „Krone" berichtete, mussten vergangenen Donnerstag der aktuelle und zwei frühere Bürgermeister von Maria Alm gemeinsam mit dem langjährigen Ex-Amtsleiter und einem bereits pensionierten Steuerberater vor dem Richter Platz nehmen. Der zuständige Korruptionsjäger klagte wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch, Bestechlichkeit und schweren Betrug an. Im Hintergrund ging es um eine Vereinbarung, die der ehemalige Bürgermeister im Jahre 2013 - also vor zehn Jahren - mit dem mittlerweile ver­storbenen Geschäftsführer der ominösen Pinzgauer Ferienanlage getroffen hatte. Eine Abmachung betreffend der jährlichen Auszahlung der Ortstaxe für pauschal 13.000 Nächtigungen. ,,Die Meldemoral-des Betriebs hat nicht gepasst. Mir ist es nur um die Gleichheit gegangen", hatte der Ex-Dorfchef dem Richter erklärt. Auch die anderen betonten: ,,Wir wollten nur das Richtige machen.“ Bereichert habe zudem keiner, hieß es. Anwalt: „Beweise werden außer Acht gelassen“ Das Landesgericht erkannte nur die Vereinbarung als Amtsmissbrauch. Deshalb setzte es zwölf Monate Haft auf Bewährung für einen Ex­Bürgermeister. Zu allen anderen Fakten und für alle anderen Angeklagten gab es nicht rechtskräftige Freisprüche. Doch der Oberstaatsanwalt möchte offenbar alle verurteilt sehen: Deshalb legte er Rechtsmittel bei allen fünf Angeklag­ten ein. Für den einzigen Verurteilten fordert er eine härtere Strafe. ,Man kann es nicht verstehen, wenn man den Prozess erlebt hat. Die Beweisergebnisse wer­den von der WKStA außer Acht gelassen", meinte Jelinek.

„Beweise werden außer Acht gelassen“

Das Landesgericht erkannte nur die Vereinbarung als Amtsmissbrauch. Deshalb setzte es zwölf Monate Haft auf Bewährung für einen Ex­Bürgermeister. Zu allen anderen Fakten und für alle anderen Angeklagten gab es nicht rechtskräftige Freisprüche. Doch der Oberstaatsanwalt möchte offenbar alle verurteilt sehen: Deshalb legte er Rechtsmittel bei allen fünf Angeklag­ten ein. Für den einzigen Verurteilten fordert er eine härtere Strafe. ,Man kann es nicht verstehen, wenn man den Prozess erlebt hat. Die Beweisergebnisse wer­den von der WKStA außer Acht gelassen", meinte Jelinek.

krone.at

Zurück