Hunderte Nazi-Devotionalien zum Verkauf angeboten: 18 Monate bedingte Haft für Salzburger Händler

Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung saß am Dienstag ein - nun ehemaliger - Antiquitätenhändler vor Salzburger Geschworenen. Der bisher unbescholtene Kaufmann hatte Hunderte NS-Devotionalien - von Orden mit Hakenkreuz über SS-Dolche und Nazi-Bücher bis hin zu Porträtbildern und Briefmarken mit Hitlers Konterfei - gesammelt und in seinem Laden bzw. übers Internet zum Verkauf angeboten.

"Ja, es stimmt alles, was mir vorgeworfen wird. Es tut mir sehr leid." - Der ältere Herr, der am Dienstag vor dem Geschworenensenat (Vorsitz: Richterin Anna-Sophia Hofer) Platz nehmen musste, zeigte sich voll geständig. Nicht nur zu seinem mehrjährigen Handel mit allerlei NS-Devotionalien, sondern auch dazu, dass er zudem insgesamt sieben Postings mit die NS-Zeit verherrlichendem Inhalt via WhatsApp verschickt hatte. Auf Anraten seines Verteidigers Kurt Jelinek wollte der Angeklagte zur Sache aber nichts mehr sagen. "Mein Mandant hat sich eklatant falsch verhalten. Er will das Ganze beenden, er will mit den ganzen Nazi-Gegenständen nichts mehr zu tun haben. Er nimmt aber Verteidigungsrechte wahr und möchte sich nicht weiter zur Anklageschrift äußern", so der Anwalt.

Angeklagter schaltete Verkaufsanzeigen auf Internetplattform

Laut Staatsanwalt Florian Weinkamer hatte der Antiquitäten- und Raritätenhändler mehrere Jahre lang bis zur Sicherstellung der Nazi-Devotionalien im Mai 2023 massenhaft Gegenstände angesammelt, die mit Symbolen des Nationalsozialismus versehen sind. Zumeist kaufte er die Objekte an, um sie mit Gewinn weiterzuverkaufen. Er schaltete dafür auch Verkaufsanzeigen im Internet. Weinkamer: "Im Geschäftslokal des Angeklagten wurden zum Beispiel allein 260 Orden und Abzeichen mit Hakenkreuz oder SS-Siegrunen sichergestellt. Oder massenhaft Nazi-Münzen, zahlreiche Messer und Dolche der SS und SA, weiters Hakenkreuzbinden oder auch drei Ausgaben von 'Mein Kampf', die der Mann zum Verkauf anbot. Auch etliche Porträtaufnahmen von Hitler und Eva Braun bot er feil, teilweise hat er diese Porträts selbst eingerahmt."

Laut Staatsanwalt habe sich der Angeklagte damit zweifellos der Wiederbetätigung nach Paragraf 3g Verbotsgesetz schuldig gemacht: "Es hat es ernstlich für möglich gehalten, dass er durch das Anbieten dieser Gegenstände und durch das Versenden einschlägiger Postings von anderen als eine dem Nationalsozialismus positiv gegenüberstehende Person wahrgenommen wird."

Der Angeklagte besaß auch verbotene Waffen

Neben Verbrechen nach dem Verbotsgesetz wurde dem Händler auch noch ein Verstoß gegen das Waffengesetz angelastet. Bei ihm waren nämlich auch mehrere verbotene Stichwaffen, sogenannte Stockdegen, gefunden worden.

Im Übrigen war gegen den Angeklagten schon 2014 ein Ermittlungsverfahren wegen NS-Wiederbetätigung im Zusammenhang mit dem Handel einschlägiger Devotionalien geführt worden - das Verfahren wurde damals jedoch rechtskräftig eingestellt.

Nach nur gut zweistündigem Prozess wurde der Angeklagte zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt. Sowohl Staatsanwalt als auch Verteidiger verzichteten auf Rechtsmittel - das Urteil ist somit rechtskräftig.

Zurück