Drogenscheindeals manipuliert

 

 

Bericht zu Drogenscheindeals manipuliert: Polizist vor Gericht

 

Es sind unmissverständliche, schonungslose Worte, die sich in der 74-seitigen Anklageschrift, verfasst vom St. Pöltener Staatsanwalt Leopold Bien, über den langjährigen Salzburger Drogenfahnder finden:

„In der Zusammenschau aller Tatvorwürfe ergibt sich das Bild eines Ermittlers, der die gesetzliche Vorgaben nicht als selbstverständliche Rahmenbedingungen und Schranken seiner Tätigkeit empfand, sondern als Beschränkungen, über die er sich nach Gutdünken hinwegsetzte.“
Tatsächlich sind die Vorwürfe gegen den Kripobeamten – die mehrjährigen Ermittlungen gegen ihn hatte aus Gründen einer (Anscheins-)Befangenheit die Staatsanwaltschaft (StA) St. Pölten geführt – brisant wie massiv: Jahrelang soll der einst höherrangige Drogenpolizist, inzwischen wurde er versetzt, als Aktenführer in Verfahren um Suchtgiftscheinankäufe „wesentliche Umstände“ in seinen Berichten an die StA Salzburg und in seinen Amtsvermerken zu den einzelnen Ermittlungsakten „falsch oder unvollständig dargestellt“ haben. Auch habe er im Fall von fast eineinhalb Dutzend Drogenscheindeals, bei denen es um oft enorme Mengen von Heroin, Kokain oder Amphetamin ging und bei denen viele „Drogenbeschaffer“ verhaftet wurden, teilweise „die Berichterstattung über bestehende Verdachtslagen und gebotene Ermittlungen zu deren Aufklärung“ einfach unterlassen.

Strafrechtlich wird dem Polizisten Amtsmissbrauch in 17 Fällen und zweimalige falsche Beweisaussage bei Gerichtsprozessen gegen daraufhin angeklagte Drogenlieferanten angelastet. Am Dienstag beginnt nun am Landesgericht Salzburg der Schöffenprozess gegen den Drogenfahnder (Verteidiger: RA Bernhard Kettl). Strafdrohung im Falle eines Schuldspruchs: sechs Monate bis zu fünf Jahren Haft.
Im Kern der Vorwürfe soll der Angeklagte von 2011 bis 2016 bei den von ihm als Aktenführer geleiteten Drogenscheingeschäften die von Ihm dabei eingesetzten V-Männer bzw. Vertrauenspersonen (VP) systematisch verschwiegen haben. Zum Teil habe er auch die Rolle des eingesetzten V-Mannes, manchmal waren es mehrere VP gleichzeitig, gegenüber der Staatsanwaltschaft bzw. seinen Vorgesetzten auch bewusst falsch dargestellt.

Zum Hintergrund: Im Kampf gegen die Drogenkriminalität setzt die Polizei auf V-Männer.

Diese kommen meist selbst aus der kriminellen Szene. Sie werden eingesetzt, um Kontakte zu Personen herzustellen, die große Drogenmengen anbieten bzw. besorgen (können). Anders gesagt: V-Männer werden vom Staat finanziell belohnt, wenn sie als Lockvögel dafür sorgen, dass Personen Suchtgift beschaffen, wenn möglich gleich kiloweise; und wenn diese Personen das „aufgestellte“ Heroin, Kokain etc. dann nichts ahnend an verdeckte Ermittler der Polizei verkaufen (wollen) und verhaftet werden.

Bezüglich der inkriminierten Fälle wurde letztlich Dutzende Drogenanbieter verhaftet, angeklagt und teils auch verurteilt: Vier Männer etwa hatten elf Kilo Kokain an einen verdeckten Ermittler übergeben. Ein anderer wiederum hatte offenbar gleich 15 Kilo Speed „aufgetrieben“.

Durch das systematische Verschleiern der von ihm eingesetzten V-Männer, so der St. Pöltener Staatsanwalt, habe der Angeklagte aber die Drogenbeschaffer, die später vor Gericht gestellt wurden, in ihrem Recht auf „Offenlegung und Erörterung aller ihrer Verteidigung dienenden Umstände“ geschädigt. Konkret geht es dabei darum, dass die Drogenbeschaffer von den intensiv eingesetzten aber in den Berichten des Angeklagten verschwiegenen V-Männern unzulässig zur Tat provoziert sin könnten. Zu Erklärung: Werden potenzielle Drogenlieferanten von V-Männern über Gebühr zum Besorgen von Suchtgift gedrängt, bleiben sie seit 2016 sogar straffrei. Zuvor musste das Vorliegen einer unzulässigen Tatprovokation dem Angeklagten zumindest stark strafmildernd angerechnet werden.

Der Polizist war im Vorverfahren tatsachengeständig. Laut seinem Verteidiger hat er mit den inkriminierten Verschleierungshandlungen seine V-Männer schützen wollen. Dass der Angeklagte als besonders erfolgreicher Drogenfahnder gelten wollte, darf vermutet werden. In der Anklage heißt es, dass seine Vorgesetzten „übermäßiges Vertrauen in seine Ermittlungstätigkeit und in den Erfolg seiner Amtshandlungen“ gehabt hätten.

 

sn.at
Bild: freepik.com

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