Amtsmissbrauch: Teilbedingte Haft für Drogenfahnder

Amtsmissbrauch: Teilbedingte Haft für Drogenfahnder

 

Ein Ex-Drogenermittler des Landeskriminalamtes Salzburg ist Donnerstag beim Landesgericht wegen Amtsmissbrauchs und falscher Beweisaussage zu 24 Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden – nicht rechtskräftig. Acht Monate muss er laut Urteil im Gefängnis absitzen.

Der Polizist soll bei Drogenscheinankäufen bewusst falsche Berichte an die Staatsanwaltschaft über den Ablauf der Geschäfte abgeliefert und darin den Einsatz von Vertrauenspersonen (V-Männer) verschwiegen haben. Der dienstversetzte Beamte war vor Gericht geständig.

17-facher Amtsmissbrauch angeklagt

Abgesehen von einem Punkt des Strafantrags erfolgte der Richterspruch im Sinne der Anklage. Diese hat die Staatsanwaltschaft St. Pölten verfasst. Sie warf dem Mann 17-fachen Amtsmissbrauch und falsche Beweisaussage vor. Er habe im Tatzeitraum 2011 bis 2016 als ermittelnder Beamter in seinen Berichten wesentliche Umstände nicht oder falsch dargestellt, sagte der Staatsanwalt zu Prozessbeginn am 22. März. Damit habe der Ermittler seine Amtsgeschäfte wissentlich missbraucht und auch Angeklagte in Strafverfahren geschädigt.

Vertrauenspersonen als „unbekannte Täter“

Vertrauenspersonen stammen meist selbst aus der Drogenszene. Sie unterstützen die Polizei bei der Aufdeckung von illegalem Drogenhandel gegen Entgelt mit Informationen und fädeln Drogenankäufe zwischen kriminellen Anbietern und verdeckten Ermittlern ein. Dass der Angeklagte die Vertrauenspersonen verheimlicht hat, begründete er vor dem Schöffensenat damit, dass er sie vor Repressalien aus der Drogenszene schützen wollte. Deshalb habe er sie in seinen Berichten als UT (unbekannte Täter, Anm.) tituliert.

Rechte von Beschuldigten verletzt?

Er habe damals sehr viel gearbeitet, schilderte der bisher unbescholtene Salzburger: „Ich war so in einem Flow drinnen, jeder hat sich an mich gewandt. Ich habe aufgrund der ganzen Tätigkeit den Überblick verloren.“ Zum Vorwurf, gegen den Grundsatz der Objektivität verstoßen und damit die Rechte von Beschuldigten in Drogenverfahren nicht gewahrt zu haben, weil ihnen wegen der falschen Berichte auch Unrichtiges vorgeworfen worden sei, sagte er: „An das habe ich damals nicht gedacht, dazu bekenne ich mich schuldig.“

Wurden Straftaten provoziert?

Die von dem damals aktenführenden Polizisten verschwiegenen Vertrauenspersonen sollen auch Leute unzulässig zur Tat provoziert haben, indem sie diese zur Lieferung von großen Drogenmengen gedrängt hätten. Zu den V-Männern habe er aber immer gesagt, sie dürften keine Tat provozieren, entgegnete der Angeklagte diesem Vorwurf.

Der Salzburger Rechtsanwalt Kurt Jelinek, in diesem Prozess Privatbeteiligtenvertreter, hatte im Jahr 2016 eine Anzeige gegen den Salzburger Beamten wegen Ungereimtheiten in dessen Bericht über einen Scheinankauf von Drogen angezeigt.

Vier Beschuldigte wurden dann bei einem Prozess freigesprochen, weil eine unzulässige Tatprovokation nicht ausgeschlossen werden konnte.

 

Zurück