53 Flüchtlinge waren in Lieferwagen gepfercht

Schlepper erhielt in Salzburg zwei Jahre Gefängnis

Ein 21-jähriger Deutscher kasachischer Herkunft wurde am Dienstag von einem Salzburger Schöffengericht wegen des Verbrechens der gewerbsmäßigen wie bandenmäßigen Schlepperei verurteilt (nicht rechtskräftig). Der geständige Angeklagte hatte am 8. Oktober 2023 in einem nicht für den Personenverkehr zugelassenen Lieferwagen insgesamt 53 türkische Flüchtlinge von Budapest Richtung Deutschland transportiert. In Wals-Siezenheim wurde er gefasst. Wie Staatsanwalt Francesco Obermayr im Schöffenprozess (Vorsitz: Richterin Marlene Swozil) betonte, hatte sich der junge Deutsche im Oktober 2023 aufgrund seiner tristen finanziellen Lage einer kriminellen Vereinigung angeschlossen: "Von dieser Tätergruppe, die darauf ausgerichtet ist, illegale Schleusungen von Flüchtlingen zu organisieren und durchzuführen, bekam er von einem Hintermann den Auftrag, insgesamt 53 Flüchtlinge zu schleppen." Dafür, so der Staatsanwalt, sei ihm ein in Ungarn angemieteter, nicht für den Personenverkehr zugelassener Lieferwagen, Marke Renault Masters, zur Verfügung gestellt worden. Am 8. Oktober habe der Angeklagte die Flüchtlinge, darunter 17 Jugendliche, acht Kinder und ein Baby, in Budapest abgeholt. Obermayr: "49 der Flüchtlinge wurden in den Laderaum des Lieferwagens gepfercht. Ganz eng nebeneinander stehend, bei Hitze und ohne Wasser wurden sie dann stundenlang vom Angeklagten von Ungarn quer durch Österreich transportiert. Die Personen befanden sich sohin während der Fahrt in einem qualvollen Zustand."

Angeklagter zeigte sich vollumfänglich geständig

Am Donnerstag vor Gericht zeigte sich der bislang unbescholtene 21-jährige Deutsche vollumfänglich geständig: "Es tut mir sehr leid, was ich da getan habe." Seine Verteidigerin Anna Blumauer (RA-Kanzlei Jelinek) betonte, dass ihr junger Mandant kurz vor der von ihm durchgeführten Schlepperfahrt "Vater wurde und, in ohnehin trister finanzieller Situation, mit der Vaterrolle völlig überfordert war und möglichst schnell möglichst viel Geld verdienen wollte". Deshalb habe er sich dazu verleiten lassen, bei den Schleppern mitzumachen. "Er war aber nur ein kleines Rädchen. Solche wie er, die etappenweise Personen schleppen, sind beliebig austauschbar", so die Verteidigerin.

Flüchtlinge zahlten für Schleppung von Türkei nach Deutschland bis 4000 Euro

Für eine - erfolgreiche - Schleusung der Flüchtlinge nach Deutschland hätte der Angeklagte eigenen Angaben nach 3000 Euro bekommen sollen. Vor der Polizei hatte er noch von 10.000 Euro Lohn gesprochen. Die Schlepperfahrt des Angeklagten wurde laut Staatsanwalt von einem weiteren, gesondert verfolgten Mitglied der kriminellen Vereinigung mit einem Vorausfahrzeug begleitet. Die Flüchtlinge wurden eigenen Angaben nach gegen Zahlung von 2000 bis 4000 Euro pro Person bzw. 12.000 Euro pro Familie zuvor in mehreren Etappen von anderen Schleusern von der Türkei über Serbien nach Ungarn bzw. Budapest gebracht.

Urteil: Zwei Jahre Gefängnis bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren

Der Schöffensenat verurteilte den 21-Jährigen schließlich zu zwei Jahren unbedingter Haft. "Der gesellschaftliche Unwert solcher Taten ist hoch. Im konkreten Fall war die Schleppung zudem besonders menschenunwürdig, die Flüchtlinge waren in dem Fahrzeug gänzlich ungesichert", so die Vorsitzende Richterin. Ihr Nachsatz: "Solche Taten dürfen nicht bagatellisiert werden. Es verbietet sich daher, hier eine bedingte oder teilbedingte Haftstrafe zu verhängen." Sowohl Staatsanwalt als auch Verteidigerin gaben keine Erklärung ab - das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig. Die Fahndung nach Tatverdächtigen sei bisher ohne Erfolg verlaufen, heißt es.

sn.at

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