14-Jähriger wurde im Salzburger Mirabellgarten beraubt, malträtiert und gedemütigt: Junge Bande verurteilt

Wegen brutaler wie verstörender Gewalthandlungen gegen einen 14-jährigen Schüler saßen am Donnerstag fünf Burschen, alle 15 und 16 Jahre alt, und ein jetzt 22-Jähriger vor einem Salzburger Jugendschöffensenat (Vorsitz: Richter Thomas Tovilo-Moik). Das junge Sextett erhielt fast durchwegs Freiheitsstrafen, und zwar zwischen zwei Monaten bedingter Haft und 18 Monaten teilbedingter Haft; einer von ihnen kam mit einem Schuldspruch unter Vorbehalt einer Strafe davon. Nicht rechtskräftig.Einheimischen, unter einem Vorwand in den Salzburger Mirabellgarten gelockt. Dort warteten die vier anderen Angeklagten bereits auf den Schüler. Einer der Burschen entriss dem 14-Jährigen dessen Halskette; drei der Jugendlichen schlugen dem Opfer wiederholt ins Gesicht, ein Angeklagter, laut Staatsanwältin der Haupttäter, habe sich den Ermittlungen zufolge eine Kette um die Hand gewickelt und dem Schüler einen wuchtigen Faustschlag versetzt, wodurch dieser einen Teil eines Eckzahns verlor. In der Folge soll einer aus der Bande eine Eisenstange geschnappt und dem Opfer damit mit dem Erschlagen gedroht haben; dem 14-Jährigen (Opferanwalt: Marco Gugg/RA-Kanzlei Jelinek) wurde dann noch das Handy geraubt und - extrem verstörend -: Zwei Burschen zwangen das Opfer auch noch, ihnen die Schuhe zu küssen. Dem nicht genug, versetzte ein Bursch dem Schüler schließlich einen Kniestoß, wodurch dieser auch einen verschobenen und somit operativ zu versorgenden Nasenbeinbruch erlitt. Vor dem Jugendschöffensenat zeigten sich die Angeklagten - ihnen wird schwerer Raub und Nötigung, teils als unmittelbare Täter und teils als Beitragstäter, angelastet - nur teilweise geständig. Sie bestritten etwa mit Nachdruck, dass eine Eisenstange im Spiel gewesen sei. Angebliches Motiv für die Gewalttaten: Das Opfer soll einen der Angeklagten sowie einen anderen Burschen in Chats rassistisch beleidigt haben.

„Gericht nahm keinen schweren, sondern nur "normalen" Raub an“

Am Donnerstagabend ergingen dann die Urteile des Schöffensenats. Der von Rechtsanwalt Christoph Hirsch verteidigte 15-jährige Drittangeklagte - auch für das Gericht der Haupttäter - erhielt wegen einfachen Raubes, Nötigung und schwerer Körperverletzung 18 Monate teilbedingte Haft, drei Monate davon unbedingt. Der 16-jährige Zweitangeklagte bekam wegen einfachen Raubes und Nötigung zwölf Monate bedingte Haft. Drei weitere Angeklagte wurden laut Information von Landesgerichtssprecherin Christina Bayrhammer jeweils "nur" wegen Nötigung zu bedingten Haftstrafen zwischen zwei und fünf Monaten verurteilt. Für den Sechstangeklagten schließlich erging wegen Nötigung ein Schuldspruch unter Vorbehalt einer Strafe. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

sn.at

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