Mordfall Roland Krenn: Prozess in Salzburg teils wieder aufgerollt

Die Verhandlung unter neuer Zusammensetzung des Gerichtes war notwendig geworden, weil der OGH Anfang des Jahres das Urteil in erster Instanz des Landesgerichtes Salzburg vom 20. Juni 2018 bezüglich des Einbruchsdiebstahls, der Einweisung des Musikers in eine Anstalt und der privatrechtlichen Zusprüche aufgehoben hatte. Das Urteil wegen Mordes und Raubes gegen die drei Beschuldigten wurde allerdings vom OGH bestätigt.

Der mittlerweile 26-jährige Musiker erhielt dem erstinstanzlichen Urteil zufolge 15 Jahre Haft, seine 22-jährige Ex-Freundin sieben Jahre Haft und ein befreundeter Wirt, der das damalige Paar zur Tat am vermögenden 63-jährigen Akademiker Roland Krenn am 19. Juli 2016 in dessen Villa in der Stadt Salzburg angestiftet haben soll, erhielt 16 Jahre Haft. Das mutmaßliche Motiv: Die Beschuldigten hätten laut Anklage aus dem Nachlass des Salzburgers ein schönes Leben führen wollen. Der Musiker gestand in dem Prozess einen Raub ohne Tötungsvorsatz ein. Seine Ex-Freundin und der Wirt beteuerten ihre Unschuld.

Die Verteidiger brachten gegen das erstinstanzliche Urteil Nichtigkeitsbeschwerden und Strafberufungen ein. Die Staatsanwaltschaft hat gegen die Strafen berufen. Um die U-Haft der Angeklagten nicht weiter in die Länge zu ziehen, entschied der Vorsitzende des neuen Schwurgerichtes, Christian Hochhauser, den Anklagevorwurf "schwerer Diebstahl durch Einbruch" vom Verfahren zu trennen. Für die Bemessung des Strafmaßes hätte dieses Delikt keinen wesentlichen Einfluss auf die Strafhöhe, erläuterte der Vorsitzende.

Einweisung in Anstalt?

Der Verteidiger des Musikers, Rechtsanwalt Franz Essl, sprach sich am Mittwoch erneut gegen die Einweisung seines Mandanten in eine Anstalt aus. Der Angeklagte sei weder höheren Grades geistig abnorm noch sei er gefährlich, sagte Essl in Richtung der psychiatrischen Gerichtsgutachterin Adelheid Kastner, die sich erneut für eine Einweisung ausgesprochen hatte. Essl untermauerte seine Argumente mit Privatgutachten der Psychiater Reinhard Haller und Pius Prosenz. Die Kokainsucht des Musikers sei auch nach der zweijährigen Haftzeit gebannt, sagte der Verteidiger. "Was zu dem Tötungsdelikt geführt hat, war Beschaffungskriminalität. Bei ihm gibt es aber eine behandelbare Abhängigkeit", erklärte Essl. Eine Einweisung in eine Anstalt bedeute möglicherweise lebenslang für seinen Mandanten, gab er zu bedenken. "Die Leute sitzen dort eigentlich ohne Chance auf Besserung, sie werden nicht tiefergehend untersucht." Die Untersuchung erfolge nur alle zwei Jahre für die Dauer von fünfzehn Minuten.

Sachverständige widerspricht Verteidiger

Sachverständige Kastner widersprach den Ausführungen des Anwalts, indem sie erklärte, dass sehr wohl jährlich überprüft werde, ob Eingewiesene im Maßnahmenvollzug bleiben müssen. Die Psychiaterin hat den Musiker drei Mal untersucht, zuletzt im Mai dieses Jahres in der Justizanstalt Garsten, wo er eine Kochlehre absolviert. Sie blieb bei ihrer bisherigen Diagnose und empfahl dem Gericht, den Angeklagten in eine psychiatrische Anstalt einzuweisen und dort entsprechend zu behandeln. Aus neuropsychiatrischer Sicht bestehe kein Zweifel, dass ihm eine Psychopathie zugerechnet werden könne. "Die Wahrscheinlichkeit, dass er wieder Delikte mit schweren Folgen setzt, ist aus psychiatrischer Sicht zu bejahen." Kastner attestierte eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit dissozialen und narzisstischen Persönlichkeitsmerkmalen.

Der Musiker hatte heute dem Vorsitzenden erklärt, dass er nicht gefährlich sei. Wäre er zum Tatzeitpunkt nicht drogenabhängig gewesen, "wäre es niemals dazu gekommen", erklärte er. Der Wirt beteuerte, er sitze seit zwei Jahren unschuldig im Gefängnis. Die 22-jährige Exfreundin des Musikers wollte keine weiteren Angaben machen. Ihr Verteidiger Kurt Jelinek bat um ein mildes Urteil.

Am Mittwochnachmittag vertagte der Vorsitzende Richter den Prozess nun auf den 13. August. Die Vertagung erfolgte offenbar aus zeitlichen Gründen. Der Anwalt des Musikers sagte zu den SN, er habe zahlreiche Fragen an die Gerichtsgutachterin vorbereitet, die Sachverständige könne aber am Donnerstag nicht zum Prozess kommen. Zur Erklärung: Der Vorsitzende Richter hat den nunmehrigen neuen Prozess ursprünglich auf Mittwoch und Donnerstag ausgeschrieben.


Quelle: APA
Bild: SN

Zurück